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Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung als Systemhersteller im Taxisektor haben wir eine Registrierkassen-App speziell für die Anforderungen an das Taxi- und Mietwagengewerbe entwickelt.
Es fahren bereits mehr als 3.300 Taxis mit der FMS Registrierkasse!
Die Fahrer geben den Rechnungsbetrag nach Fahrtende in die App ein. Diese erfasst die Belegdaten und schickt sie an den fms-Fiskalserver, der den Beleg ausstellt und gemäß Registrierkassen-Sicherheitsverordnung digital signiert. Der signierte Beleg wird mit dem QR-Code im Datenerfassungsprotokoll gespeichert und über den Drucker im Fahrzeug ausgedruckt. Für die Belegerstellung ist kein Taxameter erforderlich.
Mit unserer App sind Sie bestens für alle Anforderungen gerüstet.
Die App funktioniert ab Android Version 7
Belegerstellung nach § 132a Abs. 3 BAO mit digitaler Signatur
Stornobuchungen werden wie Barumsätze erfasst und im Datenerfassungsprotokoll abgelegt
Verwaltung und Übersicht sämtlicher Belege im Datenerfassungsprotokoll
Trinkgelder von Unternehmer/ Arbeitnehmer werden gesetzeskonform im Trinkgeldjournal ausgewiesen
Erfassung aller schichtbezogener Geschäftsfälle
GPS-Tracking/Ortung, Lieferscheine- und Verrechnungsfahrten, Arbeitszeitaufzeichnung
Unser Bluetooth Drucker verbindet sich nach einmaliger Konfiguration vollautomatisch mit Ihrem Smartphone. Egal, ob fest eingebaut oder mobil: Er druckt Ihre Belege schnell und unkompliziert aus und druckt die digitale Signatur.
Akzeptieren Sie Kartenzahlungen mit Ihrem Smartphone ohne zusätzlich Hardware oder Kabel. Mit dem Zusatzmodul Kartenzahlung können Sie die Kreditkartenzahlung über die NFC-Funktion Ihres Mobiltelefons durchführen. Mit der „Belegdruck-APP“ wählen Sie die Zahlungsart.
Über einen gesicherten Zugang zum Unternehmerportal können Sie Ihre Belege einsehen und komfortabel verwalten. Hier haben Sie mit dem Datenerfassungsprotokoll laut Bundesabgabenordnung (BAO) nicht nur einen Überblick der getätigten Transaktionen, sondern Sie können die Daten auch jederzeit auf einen externen Datenträger exportieren und an Ihren Steuerberater übergeben.
Mit den Zusatzmodulen für Ihre Belegdruck Registrierkasse können Sie die Abläufe in Ihrem Unternehmen entscheidend optimieren. Die Abwicklung im Fahrzeug erfolgt dabei über die gleiche APP, die auch für die Belegerstellung genutzt wird.
Ist auch Ihr Taxi eines der 3.700 Fahrzeuge in Österreich, welches mit einem FMS-System ausgestattet ist?
Dann haben Sie jetzt schon alles an Bord was Sie benötigen! Ihr Fahrzeug muss lediglich mit einem QR-Code-fähigen Drucker fms DPT200 ausgestattet sein. Damit verfügen Sie über eine gesetzeskonforme Registrierkasse.
FMS DBG X700
FMS DBGE 100
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Funkzentrale.
Senden Sie uns Ihre Angebotsanfrage oder Ihre verbindlich Bestellung.
Wir übermitteln Ihnen zeitnah ein Angebot bzw. Auftragsbestätigung zur Anzahlung der Setup-Kosten. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen Ihr Produkt und Ihre Zugangsdaten zu. Die Auslieferung der Drucker erfolgt sofort nach Zahlungseingang.
* Preis exkl. MwSt.
Was unsere Kunden zur FMS Registrierkasse sagen
Die FMS Registrierkasse ist einfach zu bedienen und mit ihren verschiedenen Funktionen perfekt auf die Bedürfnisse eines Taxifahrers zugeschnitten. Vor allem, da in Zukunft auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte möglich sind. In jedem Fall werden Rechnungen schnell und problemlos erstellt und ausgedruckt.
Geringe Investitionskosten für ein Paket, das mit App, Drucker und Portalzugang alles enthält, was man für die neue Registrierkassenverordnung braucht. Hier passt das Preis-Leistungsverhältnis definitiv.
Der FMS Drucker verbindet sich automatisch mit der dazugehörigen App für das Smartphone. Dadurch ist die Benutzung einfach, schnell und bequem. Für den Alltag als Taxifahrer ist das ideal.
Drucker, App und Portal sind sehr benutzerfreundlich aufgebaut und daher intuitiv zu bedienen. Die Einrichtung war ebenfalls unkompliziert. Das nimmt die anfänglichen Bedenken gegenüber den neuen Vorschriften – ich bin dafür jedenfalls gewappnet.
Seit 1.1.2016 ist die Belegerteilungspflicht in Kraft. Seitdem müssen Unternehmer mit einem Jahresumsatz von 15.000 Euro, bzw. einem Barumsatz von 7.500 Euro, alle Einnahmen mittels elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfassen.
Mit 1.4.2017 ist die Registrierkassen
Ab 1.4.2017 ist die digitale Verarbeitung von Belegen laut Registrierkassen Sicherheitsverordnung Pflicht.
Eine digitale Signatur ist ein Siegel, das auf digitale Daten (z.B. Belegdaten) aufgebracht wird. Dieses Siegel wird mittels QR-Code auf dem gedruckten Beleg sichtbar. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine Manipulation der Daten unterbricht diese Verkettung und wäre somit nachweisbar.
Bei FMS/Austrosoft beziehen sie ihre Signatur online über einen HSM-Signatur- Dienst. Dieser wird pro Unternehmen vergeben, unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuge.
Laut Erlass des BMF von 12.11.2015 gibt es für Taxi und Mietwagen keine Ausnahmeregelungen!
Informationen der Wirtschaftskammer zur Registrierkassenpflicht finden Sie hier.
Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über € 15.000,-- und Barumsätzen über € 7.500,-- besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems.
Nein! Nur wenn Sie Ihren Taxameter zu einer Registrierkassa umbauen, dann muss der Taxameter als Registrierkassa verwendet werden.
Zum Thema "Taxameter" gibt es im Erlass des Finanzministeriums folgende Formulierung in Punkt 3.1.3.2.:
"Taxameter dienen auf Basis von Taxitarifen der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie auch zur Erfassung der Bareinnahmen eingesetzt werden, müssen sie Belege ausstellen können. Entsprechen Taxameter nicht diesen Vorgaben, sind die Barumsätze in einer eigenen Registrierkassa zu erfassen."
Es steht Ihnen als Taxiunternehmer frei welche Registrierkassenlösung sie verwenden. Die FMS Taxi Registrierkassa entspricht allen gesetzlichen Anforderungen laut BAO und wurde von unabhängigen Steuerberatern geprüft.
Nicht jeder Taxameter muss bzw. kann technisch bedingt eine Registrierkasse darstellen und kann demnach zur Einzelaufzeichnung verwendet werden. Die Eingabemöglichkeit anderer Entgelte, als die amtlich verordneten Tarife in Tarifgebieten (z.B. Trinkgeld des Unternehmers, Pauschalfahrten, usw.) steht lt. VfgH im Widerspruch zum Normzweck, nämlich der Gewährleistung der Einhaltung der Tarife. Demnach muss eine gesonderte Registrierkasse verwendet werden.
Auszug aus dem Handbuch Steuerliche Aufzeichnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Als Registrierkasse gelten elektronische Aufzeichnungssysteme wie z.B.:
Auszug aus dem Handbuch Steuerliche Aufzeichnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Nein! Die Verbindung zu einem Taxameter, der über die notwendige Schnittstelle verfügt kann aus Komfortgründen hergestellt werden – muss aber nicht.
Jede Registrierkasse muss über ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) verfügen. Darin sind alle Barzahlungen gespeichert werden. Bei einer Finanzkontrolle, muss das DEP im Datenformat JSON (UTF8) binnen zwei Tagen vorgelegt werden können.
Die FMS Taxi Registrierkassa wird in einem gesicherten Rechenzentrum in Wien betrieben, über das auch Zahlungsverkehr abgewickelt wird.
Wir zeichnen im Portal die gesetzlich vorgeschriebenen Belegdaten auf. Zusätzlich können Sie sich auswählen, ob Sie bei jedem Beleg die Uhrzeit, den Fahrernamen und Abfahrts- und Zieladresse aufzeichnen wollen. Daten die hier nicht selektiert wurden, werden auch nicht aufgezeichnet.
Das Portal zur FMS Taxi Registrierkassa bietet die Möglichkeit, die Daten für die gesamte Aufbewahrungszeit von 7 Jahren zu archivieren. Natürlich können sie die Daten auch auf einem anderen Datenträger archivieren und im Portal löschen. Sie sind aber gesetzlich zur digitalen Aufbewahrung verpflichtet.
Ab 1.4.2016 können die Daten von mehr Zentralen und funklosen Fahrzeugen im Registrierkassen Rechenzentrum verknüpft werden und daher unter einem einzigen Login eingesehen und exportiert werden.
Für Unternehmer ohne Funkzentralen Anschluss sind das 18 Euro pro Monat. An Zentralen angeschlossene Fahrzeuge werden über die Zentrale abgerechnet. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Kosten an das Servicecenter Ihrer Funkzentrale.
Ja natürlich. Die Kosten von 18 Euro pro Monat werden von Austrosoft verrechnet.
Für die FMS Registrierkassa wird ein Drucker benötigt, der nach Bestellung ausgeliefert wird. Ohne diesen ist ein Test nicht möglich. Allerdings stellen wir die Servicegebühren erst ab 1.4.2016 in Rechnung, so dass Sie im Jänner, Februar und März gratis arbeiten können!
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den Jahresbeleg bis 15. Februar des Folgejahres von FinanzOnline überprüfen zu lassen! Sie müssen das jedoch nicht selber machen, denn wir machen das automatisch für Sie über den Registrierkassen-Webservice von FinanzOnline. Sie müssen nur noch ab dem 01 Jänner den Jahresbeleg aus der Belegliste im Belegdruckportal ausdrucken und aufbewahren.
Nein, wir machen das für Sie. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet den Startbeleg spätestens eine Woche nach der Registrierung zu erstellen und prüfen zu lassen. Das übernehmen wir für Sie. Sie müssen nur noch den Startbeleg aus der Belegliste im Belegdruckportal ausdrucken und aufbewahren.
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt.